Zedent
Zedenten treten Forderungen, die beispielsweise aus Geldansprüchen oder Sachen bestehen können, an eine andere Person ab, die als Zessionar bezeichnet wird. Die Forderungsabtretung erfolgt nach § 398 BGB und wird als Zession bezeichnet. Nach der Abtretung kann die Forderung von dem Zessionar geltend gemacht werden. Dieser gilt als neuer Gläubiger und besitzt sämtliche Rechte, die der ehemalige Inhaber vor der Forderungsabtretung besaß.