Glossar

Zahlungsverzug

Kommt ein Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Geldforderung nicht durch Zahlung eines bestimmten, vertraglich festgelegten Betrages nach, spricht man von Zahlungsverzug.

Wann ein Schuldner in diese Situation gerät, regelt § 286 BGB. Demnach kommt der Schuldner in Verzug, wenn er eine Schuldverpflichtung nicht erfüllt und infolge dessen vom Gläubiger angemahnt wird. Der Schuldner weiß also mit Erhalt einer Mahnung, dass er in Verzug geraten ist. Dieser Zustand ist auch dann gegeben, wenn der Schuldner es versäumt, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt und Fälligkeit einer Rechnung zu zahlen. Verbraucher müssen gemäß § 286 Abs. 3 BGB hierauf jedoch auf der Rechnung hingewiesen werden.

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