Wilkommen bei
Pair Finance ist auf Forderungsmanagement und Inkassodienstleistungen spezialisiert. Im Auftrag unserer Mandanten treiben wir ausstehende Forderungen ein. Dabei steht für uns im Vordergrund, die Kundenbeziehung zu erhalten und mit Ihnen eine kooperative Lösung zu finden.
Wenn Sie eine Email über eine offene Forderung von uns erhalten haben, dann finden Sie auf dieser Seite Antworten auf mögliche Fragen.
Wir haben Sie kontaktiert, um Sie an die Bezahlung einer offenen Forderung zu erinnern, die Sie gegenüber einem unserer Mandanten haben. Wir wollen Ihnen die Möglichkeit geben, über den in der Email oder SMS enhaltenen individuellen Zahlungslink diese bestehende Schuld im Handumdrehen einfach und schnell online zu begleichen.
Wir sind ein beim Kammergericht Berlin im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkasso-Unternehmen und wurden von dem Unternehmen, bei dem Sie eine offene Rechnung haben, mit der Zahlungserinnerung und Nachverfolgung der offenen Forderung beauftragt.
Folgende Konsequenzen sind möglich, die Sie durch Begleichung der offenen Gesamtforderung vermeiden können:
Sobald Sie sich mit Ihrer Forderung in Verzug befinden, entsteht unserem Mandanten ein Verzugsschaden in Form von Zinsen und den durch unsere Beauftragung entstandenen Gebühren. Je länger Sie Ihre offene Forderung nicht begleichen, umso weiter steigt der unserem Mandanten entstandene Verzugsschaden an. Eine weitere Erhöhung können Sie durch umgehende Zahlung des offenen Gesamtbetrags vermeiden.
Bei Ausbleiben der Zahlung kann es ferner zur Einmeldung der nicht beglichenen Forderung bei einer Auskunftei (z.B. Schufa) und eines entsprechenden Eintrags kommen (gegen welchen Ihnen die Möglichkeit eines Widerspruchs zusteht). Ein derartiger Eintrag, dem nicht widersprochen wird, kann sich negativ auf Ihre zukünftige Kreditwürdigkeit und die Möglichkeit, online per Rechnungskauf bezahlen zu können, auswirken.
Sollte Ihre offene Forderung auch nach mehreren Aufforderungen nicht beglichen werden, kann ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen Sie beantragt werden, aus dem eine Zwangsvollstreckung erfolgen kann (sofern Ihrerseits kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erfolgt). Sofern das gerichtliche Mahnverfahren durch Widerspruch oder Einspruch in ein streitiges Verfahren übergehen sollte, können für Sie weitere Verfahrens- und Anwaltskosten entstehen. Aus einem aus dem streitigen Verfahren resultierenden gerichtlichen Urteil kann ebenfalls eine Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Zusätzlich zu dem ursprünglichen Rechnungsbetrag entsteht unserem Mandanten ein Verzugsschaden in Form von Verzugszinsen und den durch unsere Beauftragung entstandenen Gebühren, sobald Sie sich mit Ihrer Zahlung der Rechnung in Verzug befinden. Eine genaue Aufschlüsselung des ausstehenden Gesamtbetrags finden Sie zum einen auf unserem ersten Schreiben an Sie. Auch finden Sie eine Aufschlüsselung auf Ihrer individuellen Zahlungsseite, wenn Sie dem Zahlungslink aus der von uns erhaltenen Email oder SMS folgen und dann auf den Link “Wie setzt sich dieser Betrag zusammen?” klicken. Kontaktieren Sie uns bei Fragen hierzu gern auch per Email (kundenservice@pairfinance.de) oder Telefon (030 577 029 574).
Bei Fragen können Sie uns gerne während unserer Geschäftszeiten telefonisch unter der Telefonnummer 030 577 029 574 oder per E-Mail unter kundenservice@pairfinance.de kontaktieren.
Nachdem Sie den offenen Betrag online bezahlt haben oder online angegeben haben, wann Sie den Gesamtbetrag per manueller Überweisung begleichen werden, erhalten Sie von uns eine Bestätigung, dass wir die Angaben zu Ihrer Zahlung erhalten haben. Sobald Ihre Zahlung auf unserem Konto eingegangen ist, setzen wir unseren Mandanten hierüber in Kenntnis und der Inkasso-Vorgang ist aus unserer Sicht abgeschlossen.
Der laufende Inkassoprozess hat grundsätzlich keinen Einfluss auf Ihre Kreditwürdigkeit, sofern Sie die Gesamtforderung umgehend begleichen und Sie uns keinen Anlass zu weiteren außergerichtlichen oder gerichtlichen Maßnahmen geben.
Bei Ausbleiben der Zahlung nach mehrfacher Aufforderung kann es jedoch zur Einmeldung der nicht beglichenen Forderung bei einer Auskunftei (z.B. Schufa) und eines entsprechenden Eintrags kommen (gegen welchen Ihnen die Möglichkeit eines schlichten Widerspruchs zusteht). Ein negativer Eintrag bei der Auskunftei ist auch möglich, falls ein gerichtliches Urteil oder ein Mahnbescheid und ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid gegen Sie vorliegen, sofern Sie der Eintragung nicht widersprochen haben. Derartige Eintragungen können sich negativ auf Ihre zukünftige Kreditwürdigkeit und die Möglichkeit, online per Rechnungskauf zu bezahlen, auswirken.
Falls Sie Einwendungen gegen diese Forderung geltend machen möchten, teilen Sie uns dies bitte per Email an kundenservice@pairfinance.de oder per Brief an 'Pair Finance, Rosa-Luxemburg-Str. 2, 10178 Berlin' mit.
Unterhalten Sie sich per Chat mit unserem Kundenservice
Wir sind von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie da.