Glossar

Zahlungsunfähigkeitszeitpunkt

Der BGH hat eine Reihe von Kriterien aufgestellt, bei denen fehlende Zahlungsfähigkeit angenommen wird. Dazu gehören zum Beispiel die Einstellung von Zahlungen für dauerhafte Verpflichtungen, unterlassene Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, keine Begleichung von wichtigen Rechnungen mehr, fruchtlose Pfändungsversuche usw.. Davon abzugrenzen ist die Zahlungsstockung, bei der Zahlungen kurzzeitig und vorübergehend nicht bedient werden können. Sie führt nicht zwangsläufig zur Insolvenz.

Managen Sie Ihre unbezahlten Rechnungen.

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