Zession
Die Zession bezeichnet allgemein die Abtretung von Forderungen oder Rechten. Die Legaldefinition bietet § 398 BGB. Danach ist die Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen (Zessionar) durch vertragliche Vereinbarung grundsätzlich möglich. Die Stellung des Schuldners und der Forderungsinhalt bleiben unberührt.