Widerruf
Verbraucher haben gesetzlich das Recht, bestimmte abgeschlossene Verträge innerhalb einer Frist nachträglich zu widerrufen. Der Vertrag gilt dann als nicht zustandegekommen und das Geschäft ist ggf. rückabzuwickeln. Das Recht zum Widerruf ergibt sich aus dem Verbraucherschutzgedanken. Es ist in § 355 BGB verankert.