Glossar

Vollstreckungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Vollstreckung eines Titels ist eine vollstreckbare Ausfertigung mit einer Vollstreckungsklausel am Schluss. Der Klausel-Wortlaut wird durch § 625 ZPO festgelegt. Durch den Wortlaut der Klausel soll sich das Vollstreckungsorgan (Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht) auf den titulierten Anspruch verlassen können, ohne nochmals dessen Rechtmäßigkeit prüfen zu müssen.

Managen Sie Ihre unbezahlten Rechnungen.

Registrieren