Widerrufswahrnehmung
Zur Wahrnehmung bedarf es einer Erklärung, aus der die Widerrufsabsicht eindeutig hervorgeht. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Als Widerrufsfrist gelten allgemein zwei Wochen. Typische Anwendungsbereiche sind Fernabsatzverträge (vor allem im Zusammenhang mit dem Online-Handel) und Haustürgeschäfte. Darüber hinaus gilt das Widerrufsrecht auch bei Verbraucherkrediten und Versicherungen sowie einigen weiteren Verträgen.