Verzug
Wenn ein Schuldner trotz Mahnung eine fällige Forderung nicht begleicht, gerät er dadurch in Verzug. Dies regelt § 286 BGB so. Die Klageerhebung oder die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren sind als gleichwertig anzusehen.
Wenn ein Schuldner trotz Mahnung eine fällige Forderung nicht begleicht, gerät er dadurch in Verzug. Dies regelt § 286 BGB so. Die Klageerhebung oder die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren sind als gleichwertig anzusehen.