Glossar

Vertrag

Verträge sind zweiseitige Rechtsgeschäfte. Ein zweiseitiges Rechtsgeschäft setzt ein Angebot und eine Annahme voraus. Der anbietende Teil muss beispielsweise die Kaufsache benennen sowie den Kaufpreis und die Rahmenbedingungen. Angebote müssen derart formuliert sein, dass das Zustandekommen von Vertragsschlüssen durch ein einfaches "Ja" von Seiten des Annehmenden erfolgen kann. Preisschilder und Sonderangebote sind keine Angebote, da der Anbietende ja ansonsten mit jedem einen Vertragsschluss herbeiführt, der "Ja" sagt. Diese sind aus Gründen potentieller Schadensersatzansprüche als Vertragsofferten zu bewerten, d.h. als reine Information über den Preis.

Managen Sie Ihre unbezahlten Rechnungen.

Registrieren