Glossar

Vermögensauskunft

Der Schuldner verschafft dem Gläubiger einer Geldforderung mit der Vermögensauskunft Kenntnis über die bei ihm zum Zwecke der Vollstreckung vorhandenen Vermögensgegenstände. Die Auskunft wird gegenüber dem Gerichtsvollzieher erteilt. Gleichzeitig ist an Eides statt die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben zu versichern.

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