Verzug ohne Mahnung
Darüber hinaus definiert das Gesetz Fälle, in denen Zahlungsverzug automatisch bei Nichtzahlung eintritt, auch wenn nicht explizit gemahnt wird. Entbehrlichkeit von Mahnungen ist gegeben bei
- kalendermäßig bestimmten Leistungen;
- ereignisgebundenen Leistungen, die sich kalendermäßig bestimmen lassen;
- endgültiger und nachhaltiger Leistungsverweigerung;
- Vorliegen besonderer Gründe.
Dem Gläubiger ist der entstehende Verzugsschaden zu ersetzen, insbesondere durch Zahlung von Verzugszinsen.