Glossar

Verjährung

Im Zivilrecht bezeichnet Verjährung den Ablauf des Zeitraums, in dem ein Gläubiger seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend machen kann. Verjährungen führen nicht zum Untergang der Schuld, wohl aber zum Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners.

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