Glossar

Vergleichsweise Streitbeilegung

Vergleiche können entweder im Weg eines Güteverfahrens vor einer Gütestelle geschlossen werden oder sie werden im Zivilprozess ausgehandelt. Merkmal eines Vergleichs ist, dass beidseitig in der Sache vom ursprünglichen Rechtsstandpunkt abgewichen und so ein Kompromiss geschlossen wird. Durch vor Gericht geschlossene Vergleiche wird das anhängige Gerichtsverfahren beendet. Die Vergleichsausfertigung kann vollstreckbar erklärt werden und dient dann, sollte die Vereinbarung nicht eingehalten werden, als Vollstreckungstitel.

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