Rechtsdienstleistungsregister
Natürliche oder juristische Personen, die außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbringen, müssen im amtlichen Rechtsdienstleistungsregister erfasst sein. Das ergibt sich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Dies gilt für Erbringer von Inkassodienstleistungen, Rentenberatungen und Rechtsdiensten nach ausländischem Recht.