Glossar

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das kurz RVG genannte Regelwerk löste am 01. Juli 2004 die bis dahin geltende BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) ab. Je nach der Tätigkeit des Rechtsanwaltes stehen ihm pauschale oder tatsächliche Auslagen sowie festgelegte Gebührensätze zu. Sie ergeben sich aus dem sogenannten Gegenstandswert (außergerichtlich) oder Streitwert (gerichtlich), dem Umfang und der Art der Tätigkeit, sowie dem Schwierigkeitsgrad.

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