Glossar

Rechtsdienstleistungsregistereintragung

Die Registrierung erfolgt über ein zuständiges Gericht - überwiegend ein Land- oder Oberlandesgericht - und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört
- die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit;
- der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung;
- der Nachweis der erforderlichen theoretischen und praktischen Sachkunde.

Inkassounternehmen müssen u.a. ausreichende Kenntnisse im Bereich des BGB, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Zivilprozessrechts sowie des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts nachweisen.

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