Pfandsiegel
Das Pfandsiegel ist eine Siegelmarke, die der Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Zwangsvollstreckung an Sachen des Schuldners anbringt. Rechtsgrundlage ist § 808 ZPO. Er dokumentiert damit die Pfändung und Beschlagnahme des betreffenden Gegenstandes. Umgangssprachlich wird die Siegelmarke häufig als "Kuckuck" bezeichnet.