Glossar

Pfandrechtsarten

Man unterscheidet folgende Arten von Pfandrechten:
1. vertragliches Pfandrecht: kommt durch vertragliche Vereinbarung zustande. In der Praxis wird häufig die Sicherungsübereignung anstelle der Verpfändung vorgezogen.
2. gesetzliches Pfandrecht: entsteht durch gesetzliche Regelung, praktisch bedeutend ist z.B. das Pfandrecht des Kommissionärs.
3. Pfändungspfandrecht: steht dem Pfändungsgläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu.

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