Notwendige Angaben eines Vollstreckungstitels
Das Vorliegen eines Vollstreckungstitel bildet die Voraussetzung für die Durchführung einer Zwangsvollstreckung. Damit er vollstreckbar ist, muss er bestimmten Anforderungen genügen. Dazu gehört, dass Inhalt, Art und Umfang der geschuldeten Leistung genau bezeichnet sind. Außerdem müssen Gläubiger und Schuldner in der Urkunde eindeutig definiert sein.