Glossar

Oberlandesgericht

Oberlandesgerichte (OLG) sind die vorletzte Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ihnen übergeordnet ist der Bundesgerichtshof. Im Aufbau der Gerichte folgt das OLG dem Amtsgericht oder Landgericht. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte. In Zivilsachen ist das OLG in zweiter Instanz zuständig für Berufung und Beschwerde gegen Entscheidungen der Landgerichte oder für Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte. Bei Strafsachen stellt das OLG die erste Instanz für u.a. Staatsschutzverfahren dar und ist Revisions- und Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen der untergeordneten Landgerichte.

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