Negativmerkmale
Als Negativmerkmale werden allgemein alle von Auskunfteien erfassten und mitgeteilten Daten bezeichnet, die auf nachhaltige Vertragsstörungen oder ein nicht ordnungsgemäßes Zahlungsverhalten hinweisen. Sie zeigen eine negative Bonität einer Privatperson oder von Unternehmen an und sind ein Kreditausschluss-Grund. Auskunfteien wie die SCHUFA, Creditreform und andere informieren vor allem über folgende Merkmale;
- nicht vertragsgemäßes Verhalten (z.B. Kreditkündigung wegen Zahlungsverzug, Forderungsverkauf nach Zahlungsverzug, Scheckrückgabe mangels Deckung);
- Einleitung gerichtlicher Maßnahmen (z.B. beantragter Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Haftbefehl zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung);
- gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen und Verfahren (z.B. Lohnpfändung durch Gerichtsbeschluss, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren).