Glossar

Mandant

Als Mandant wird der Auftraggeber bei bestimmten Arten von Leistungen bezeichnet. Der Begriff bezieht sich ursprünglich auf Auftragsverhältnisse zu Rechtsanwälten, wird aber oft auch in einem weiteren Zusammenhang verwandt. Das Mandanten-Verhältnis setzt ein Mandat voraus. Darunter wird ein Vertretungsauftrag verstanden, durch den der Auftragnehmer (Mandatar) verpflichtet und ermächtigt wird, im Interesse seines Mandanten tätig zu werden. Das unterscheidet Mandanten von "normalen" Kunden, bei denen es um den reinen Erwerb von Gütern oder Dienstleistungen geht. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist die Grenzziehung weniger eindeutig. Über Rechtsanwälte hinaus verwenden folgende Berufsgruppen/Anbieter ebenfalls häufig den Mandantenbegriff:
- Steuerberater;
- Unternehmensberater;
- Vermögensberater;
- Finanzberater;
- Inkassounternehmen.

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