Mahnung
Die eindeutige Aufforderung durch den Gläubiger an den Schuldner, eine geschuldete Leistung zu erbringen, wird als Mahnung bezeichnet. Sie bildet vielfach die Voraussetzung für das Eintreten des Verzugs (§ 286 BGB) und die Verpflichtung, einen Verzugsschaden zu ersetzen.