Glossar

Mahngericht

Für die Bearbeitung von gerichtlichen Mahnverfahren ist zwar grundsätzlich das jeweilige Amtsgericht (AG) am Wohnsitz des Gläubigers zuständig und der Wohnsitz des Schuldners spielt hier keine Rolle. Aber um eine schnellere und effizientere Abwicklung zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber den Bundesländern die Einrichtung zentraler Mahngerichte erlaubt. Dabei wird ein AG als Mahngericht für mehrere Gerichtsbezirke bestimmt, das die Mahnverfahren zentral abwickelt. Alle Bundesländer haben von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. In der Regel ist ein AG pro Bundesland für diese Aufgabe zuständig, teilweise existieren auch länderübergreifende Lösungen.

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