Insolvenz
Als Insolvenz wird wird die mangelnde Fähigkeit eine Schuldners bezeichnet, weiterhin seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Sehr oft - aber nicht zwingend - tritt fehlende Zahlungsfähigkeit in Verbindung mit Überschuldung auf. Ist sie akut, wird auch von Illiquidität gesprochen. Spätestens wenn der Schuldner seine Zahlungen einstellt, ist nach § 17 Abs. 2 InsO von Zahlungsunfähigkeit auszugehen. Dies ist maßgeblicher Anlass zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens: als Regelinsolvenzverfahren oder als Verbraucherinsolvenzfahren.