Juristische Person
Eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen, das eine eigene Rechtsfähigkeit besitzt, ist eine juristische Person. Den Gegenbegriff dazu bildet die natürliche Person, die einen einzelnen rechtsfähigen Menschen bezeichnet. Juristische Personen können Träger von Rechten und Pflichten sein sowie Rechtsgeschäfte eingehen. Zu den juristischen Personen des Privatrechts gehören u.a. eingetragene Vereine, Stiftungen, Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften. Daneben gibt es öffentlich-rechtliche juristische Personen. Personengesellschaften sind dagegen keine juristischen Personen.