Glossar

Inkassovollmacht

Eine Inkassovollmacht - auch Geldempfansgvollmacht genannt - ist eine vom Eigentümer der Forderung (Inkassogeber) an den Inkassonehmer ausgestellte Vollmacht, die es diesem erlaubt, "an Gläubiger statt" Zahlungen vom Schuldner zur Forderungsbegleichung entgegenzunehmen. Der Schuldner zahlt dann auf Nachweis der Vollmacht mit schuldbefreiender Wirkung an den Inkassonehmer. Der Inkassogeber kann sich in diesem Fall nicht darauf berufen, das Geld nicht erhalten zu haben. Inkassounternehmen sind auf der Basis von Inkassovollmachen tätig.

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