Inkassovertrag
Der Inkassovertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Gläubiger von Forderungen und einem Inkassounternehmen, mit dem dieses ermächtigt und beauftragt wird, ausstehende Forderungen für den Auftraggeber einzuziehen. Rechtlich liegt ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB vor. Die Einziehungsermächtigung bedeutet keine Abtretung der Forderungen. Der Auftraggeber bleibt Forderungs-Eigentümer und gestattet lediglich die Einziehung in seinem Auftrag. Das unterscheidet die Inkassoverträge von der Inkassozession, bei der eine echte Forderungsabtretung stattfindet.