Glossar

Inkassogebühren

Bei Inkassogebühren handelt es sich um Gebühren, Auslagen und Kosten, die ein Inkassounternehmen im Zusammenhang mit dem Einzug von Forderungen in Rechnung stellen kann. Sie lassen sich prinzipiell als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend machen. Die Gebührenberechnung war in der Vergangenheit oft streitig und Gegenstand einer - nicht immer einheitlichen - Rechtsprechung. Gesetzlich wurde inzwischen festgelegt, dass die erstattungsfähige Inkasso-Vergütung sich an den Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) orientieren muss.

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