Glossar

Inkassoerlaubnis

Natürliche oder juristische Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen, unterliegen der staatlichen Überwachung und bedürfen für ihre Tätigkeit einer besonderen Inkassoerlaubnis. Außerdem ist die Registrierung im amtlichen Rechtsdienstleistungsregister erforderlich. Beides ergibt sich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Die registrierte Person muss dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sowie der Nachweis der erforderlichen praktischen und theoretischen Sachkunde. Bei unerlaubtem Forderungseinzug kann die Erlaubnis entzogen werden.

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