Glossar

Hypothek

Die Hypothek ist neben Grundschuld und Rentenschuld ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1113 BGB) vorgesehenes Grundpfandrecht an einem Grundstück. Sie wird zur Absicherung von Krediten eingesetzt und bietet Gläubigern die Möglichkeit, bei Zahlungsausfall ausstehende Forderungen durch Verwertung des Grundstücks zu befriedigen. Im Unterschied zur Grundschuld sind Hypotheken zwingend an das Vorliegen einer entsprechenden Forderung gebunden. Die Grundschuld ist flexibler einsetzbar und wird daher wesentlich häufiger zur Kreditabsicherung genutzt.

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