Geschäftsfähigkeit
Unter Geschäftsfähigkeit wird juristisch die Fähigkeit verstanden, selbständig ein Rechtsgeschäft abschließen zu können. Regelungen dazu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 104ff. BGB). Dabei spielt das Lebensalter eine wichtige Rolle. Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig und benötigen einen gesetzlichen Vertreter. Minderjährige Personen ab sieben Jahren sind beschränkt geschäftsfähig oder besitzen Teilgeschäftsfähigkeit. Erst volljährige Personen ab 18 Jahren werden als unbeschränkt geschäftsfähig eingestuft (Ausnahme: Geschäftsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung).