Gläubiger
Gläubiger ist ein juristischer Begriff und bezeichnet im Schuldrecht ganz allgemein denjenigen, der Anspruch auf Leistung eines Schuldners hat. Grundlegend ist ein bestehendes Schuldverhältnis, aus dem der Schuldner seine Leistung zu erbringen hat. Es gibt im Schuldrecht eine Vielzahl an Schuldverhältnissen. "Schuld" ist dabei nicht mit "Schulden" gleichzusetzen. Kreditverträge stellen nur eine besondere Erscheinungsform dar. Manchmal wird anstelle des Gläubigers (in der lateinischen Übertragung) auch vom Kreditor gesprochen.