Glossar

Gesamtschuldner

Von Gesamtschuldnern spricht man, wenn mehrere Personen als Schuldnermehrheit eine Leistung in der Weise schulden, dass jeder Schuldner voll leistungspflichtig ist, die Leistung aber nur einmal gefordert werden kann. Der Begriff wird in § 421 BGB definiert. Wird ein Schuldner in Anspruch angenommen, hat er ggf. Ausgleichsansprüche gegenüber seinen Mit-Schuldnern. Im Wirtschaftsleben hat die gesamtschuldnerische Haftung Bedeutung bei der OHG und der BGB-Gesellschaft. Hier sind die Gesellschafter Gesamtschuldner.

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