Glossar

Gerichtliche Vertretung durch Anwalt

An Amtsgerichten können sich Kläger und Beklagter selbst vertreten. An Landgerichten und am Oberlandesgericht (OLG) herrscht Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass ein Erscheinen ohne Anwalt als Fernbleiben von der Verhandlung bewertet wird und ein Versäumnisurteil nach sich ziehen kann. Wir versuchen eine Gerichtsverhandlung durch unsere mediativen Ansätze zu unterbinden.

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