Glossar

Gerichtlicher Mahnbescheid

Auf entsprechenden Gläubiger-Antrag hin erlässt das zuständige Mahngericht den Mahnbescheid. Das Mahngericht prüft dabei nicht die materielle Berechtigung der Forderungen, sondern nur die Erfüllung der formellen Voraussetzungen des Mahnbescheids. Reagiert der Schuldner auf die "amtliche Mahnung" nicht, kann ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden. Auf dieser Basis lässt sich dann die Zwangsvollstreckung durchführen

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