Glossar

Forderungspfändung

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung können auch Forderungen des Schuldners gegen Dritte (Drittschuldner) gepfändet werden, um ausstehende Schulden zu begleichen. Dazu ist ein vom Gläubiger zu beantragender gerichtlicher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss notwendig. Die Forderungspfändung bezieht sich üblicherweise auf Geldforderungen (Lohnpfändung, Kontopfändung). Mit der Pfändung wird die Forderung des Schuldners beschlagnahmt. Der Drittschuldner darf dann nicht mehr an den Schuldner leisten und die Forderung wird dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen.

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