Forderungskauf
Der Forderungskauf bezeichnet einen Kaufvertrag zum Erwerb einer Forderung. Die Erfüllung des Geschäfts erfolgt durch Forderungsabtretung. Der Verkauf bildet für den ursprünglichen Gläubiger eine Möglichkeit, sich schnelle Liquidität zu beschaffen und von weiteren Maßnahmen zur Forderungseintreibung zu entlasten.
Das Instrument wird bevorzugt für
- ausgemahnte Forderungen;
- titulierte Forderungen und
- abgeschriebene Forderungen genutzt.
Der Verkäufer muss dabei üblicherweise mehr oder weniger hohe Abschläge auf den ursprünglichen Forderungsbetrag in Kauf nehmen.