Glossar

Forderungseinzug

Der Forderungseinzug bezeichnet allgemein die wirksame Durchsetzung von Ansprüchen zur Begleichung von Forderungen. Der Begriff wird vor allem im Hinblick auf (über-)fällige Forderungen verwandt. Meist wird in diesem Zusammenhang auch von Inkasso gesprochen. Der Inkassobegriff stammt aus dem Italienischen (incassa = einlösen) und steht für die Einziehung von Geld für ausstehende Forderungen. Bei Zahlungsverzug erfolgt oft die Beauftragung von Inkassounternehmen, die Forderungen gewerbsmäßig im Auftrag von Gläubigern einziehen.

Managen Sie Ihre unbezahlten Rechnungen.

Registrieren