Forderung
Eine Forderung bezeichnet ganz allgemein den Anspruch eines Gläubigers auf eine Zahlung oder Leistung aus einem Schuldverhältnis. Der Forderungsschuldner hat diesen zu erfüllen. Rechtsgrundlage bildet § 241 BGB. Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse - und daraus resultierend Forderungen - werden durch Vertrag begründet. Typische Beispiele sind Kauf-, Miet- oder Darlehensverträge. Daneben können sich Zahlungs- oder Leistungsansprüche auch durch ein gesetzliches Schuldverhältnis ergeben. Dabei geht es um den Schadensausgleich bei Schäden durch unerlaubte Handlungen.