Glossar

Bürgschaft

Mit einer Bürgschaftserklärung verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, dessen Verbindlichkeit zu erfüllen, wenn der Schuldner Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Bürgschaften haben praktisch große Bedeutung bei Kreditabsicherungen. Gesetzlich geregelt sind Bürgschafts-Verhältnisse in den §§ 765 bis 778 BGB. Als einseitig verpflichtender Vertrag besteht Schriftformerfordernis. Das Vorliegen eines fremden Schuldverhältnisses ist notwendige Voraussetzung für die Bürgschaftserklärung.

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