Glossar

Darlehen

Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, in dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum Geld (Gelddarlehen) oder (vertretbare = austauschbare) Sachen (Sachdarlehen) überlässt. Das Wesen des (Geld-)Darlehensvertrages ist in den §§ 488 bis 490 BGB geregelt. Der Darlehensgeber muss dem Darlehensnehmer den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung stellen. Dieser ist verpflichtet, dafür das vereinbarte Entgelt - üblicherweise Zinsen - zu leisten und bei Fälligkeit den Geldbetrag zurückzuzahlen.

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