Glossar

Pfandgläubiger

Der Pfandgläubiger ist eine Person, die berechtigt ist, bestehende Ansprüche aus der Verwertung eines Pfands zu befriedigen. Die Stellung des Pfandgläubigers setzt das Bestehen eines Pfandrechts voraus, durch das üblicherweise eine Forderung abgesichert wird. Es ergibt sich durch Einigung und Übergabe des Pfandes durch den Schuldner an den Gläubiger (§ 1205 BGB). Das Pfand geht damit in den Besitz des Pfandgläubigers über, bleibt aber im Eigentum des Schuldners. Der Pfandbesitzer muss für eine sorgfältige Verwahrung sorgen und darf zwischenzeitlich keinen Nutzen aus dem Pfandgut ziehen. Erst wenn die fällige Forderung nicht erfüllt wird, kann er die Verwertung vornehmen.

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