Pfand
Ein Pfand dient der Forderungssicherung. Dazu überlässt der Schuldner dem Gläubiger den Besitz des Pfandgutes (eine bewegliche Sache oder Recht), bleibt aber dessen Eigentümer. Im Sicherungsfall kann der Gläubiger das Pfandgut verwerten. Wird die Forderung bedient, erfolgt die Rückgabe.