Pfändung: Sach- und andere Pfändungen
Die Pfändung kann sich erstrecken auf:
- körperliche Sachen: bei der Sachpfändung nimmt der Gerichtsvollzieher die Beschlagnahme der gepfändeten Sachen durch Anbringen des Pfandsiegels ("Kuckuck") vor;
- Forderungen und andere Vermögenswerte: um hier pfänden zu können, ist ein dem Drittschuldner zuzustellender gerichtlicher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erforderlich.
In der Praxis werden häufig Arbeitseinkommen gepfändet (nur das Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze), Pfändungen sind aber auch bei grundpfandrechtlich besicherten Ansprüchen, Lebensversicherungen oder Bankeinlagen möglich.