Landgericht
Sollte ein Mahnverfahren nicht zum gewünschten Erfolg führen, empfiehlt sich eine Klage auf Zahlung der geforderten Geldsumme. Das Amtsgericht (AG) stellt bei einem Streitwert unter 5.000 EUR die erste Instanz in einem Prozess dar. Ob Landgerichte oder Amtsgerichte angerufen werden, bestimmt sich nach §§ 23 Nr.1, 71 GVG.