Glossar

Kreditor

Als Kreditor wird im Rahmen eines Kreditgeschäftes oder einer Lieferung mit Zahlungsziel der Kreditgeber bzw. Gläubiger bezeichnet. Ein Kreditor stellt dem Kreditnehmer, dem sog. Debitor (auch Schuldner oder Abnehmer), einen bestimmten Betrag zu vertraglich festgelegten Konditionen über eine bestimmte Laufzeit hinweg zur Verfügung. Als Kreditoren können natürliche und juristische Personen wie z. B. Unternehmen (GmbHs, AGs, etc.) auftreten. Kreditoren stehen Ansprüche aus Verbindlichkeiten gegenüber Debitoren zu. Diese Ansprüche können sich auch aus Lieferungen und Leistungen ergeben und müssen daher nicht zwangsläufig auf ein Kreditgeschäft ohne Warenaustausch zurückzuführen sein.

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