Kredit
Bei einem Kredit überlässt der Kreditgeber (Gläubiger) dem Kreditnehmer (Schuldner) Geld oder Sachwerte, der Schuldner muss dafür - mit gewisser zeitlicher Verzögerung - eine vereinbarte Leistung erbringen. Für die Überlassung wird üblicherweise ein Zins vereinbart. Der Kreditbegriff ist weiter gefasst als der Begriff des Darlehens. Umgangssprachlich werden beide Bezeichnungen oft synonym verwandt.