Kontopfändung: Schutz des Schuldners mit P-Konto
Mit der Pfändung erwirbt der Gläubiger einen Auszahlungsanspruch auf eingehende Geldleistungen auf dem Konto, um seine Forderung zu befriedigen. Er wird eingeschränkt, wenn das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Der Schuldner kann dann bis zur Pfändungsfreigrenze verfügen, Auszahlungen an Gläubiger sind nur für darüber hinausreichende Beträge zugelassen.